Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Meldung erkenne ich die Ausschreibung und den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art an. Ich werde weder gegen den Veranstalter noch die Sponsoren des Laufes und deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen, die mir durch meine Teilnahme entstehen können. Ich erkläre, dass ich für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert habe und körperlich gesund bin. Das Sanitätspersonal ist berechtigt, mich bei bedrohlichen Anzeichen einer Gesundheitsschädigung aus dem Lauf zu nehmen. Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten zum Zwecke der Veranstaltung genutzt werden dürfen. Ich versichere die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben. Nach meiner Meldung habe ich keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühren.
Einwilligung Datenschutzerklärung/ Persönlichkeitsrechte
(auf Basis der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung *EU-DSGVO*)
Mit der Teilnahme an diesem Laufwettbewerb erkläre ich mich mit der elektronischen Speicherung der wettkampfrelevanten Daten und der Veröffentlichung der Starterlisten und Ergebnisse in Aushängen, im Internet und in Publikationen einverstanden. Eine dauerhafte Verfügbarkeit von Ergebnislisten im Internet beeinträchtigt nicht die Persönlichkeitsrechte. Außerdem erkläre ich mich hiermit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Laufveranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Medien, Werbung und Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden können.
Sportler/innen, die nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden sind bzw. auf eine Unkenntlichmachung der eigenen Daten bestehen und dies vor dem Wettkampf erklären, können nicht zum Wettkampf zugelassen werden. Dem Wunsch des Teilnehmers, der erst nach dem Wettkampf eine Nichtveröffentlichung seines Ergebnisses oder seiner Fotos und Videos wünscht, kann nicht entsprochen werden!
AGB Superherorun.docx | Entwurf final | Stand 19.08.2023 1
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR SUPERHERORUN
1.
Grundlegendes
1.1
Veranstalter des Superherorun ist der SV Schönau-Berzdorf e. V., Am Hutberg 50, 02899 Schönau-Berzdorf (AG Dresden; Vereinsregister 9416).
1.2
Diese Geschäfts- und Teilnahmebedingungen bilden die Grundlage für die Teilnahme am Superherorun.
1.3
Sämtliche rechtswirksame Erklärungen von Teilnehmenden bedürfen der Textform (E-Mail, Brief, Fax) und sind direkt an den SV Schönau-Berzdorf e. V. zu richten.
1.4
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wird nachfolgend lediglich die männliche Schreibweise (z.B. „Teilnehmer“) verwendet. Sie bezieht sich jedoch gleichermaßen auf Personen jeden Geschlechts. Eine wie auch immer geartete Diskriminierung ist ausgeschlossen.
2.
Teilnahme als aktiver Teilnehmer, Zuschauer & Helfer
2.1
Mindestalter & andere persönliche Daten
Um aktiv teilnehmen zu dürfen, muss der Teilnehmer das für den Wettbewerb angegebene Mindestalter zum Veranstaltungstermin erreicht haben. Gibt ein Teilnehmer ein falsches Alter an, unabhängig davon, ob eine Umgehung des Mindestalters damit bezweckt ist oder nicht, ist der Veranstalter berechtigt, ihn von der Veranstaltung auszuschließen. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer sein Ticket nicht selbst gebucht hat, auch in den Fällen, in denen er die falsche Altersangabe nicht zu vertreten hat. Forderungen des SV Schönau-Berzdorf e. V., die aus dem Erwerb eines Tickets resultieren, bleiben von einem Ausschluss aufgrund falscher Altersangaben unberührt. Falsche oder unvollständige sonstige Angaben zur Person können nach Ermessen des Veranstalters oder von ihm damit beauftragten Personen nach Ermessen der Schwere der Falschangaben, unabhängig, ob der Teilnehmer oder ein Dritter diese Falschangaben zu vertreten hat, zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Für Zuschauer existiert regelmäßig kein Mindestalter.
2.2
Weisungsbefugnis und Kommunikation von Verhaltensregeln
Vor und während der Veranstaltung ist es dem Veranstalter und von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen gestattet, für die Teilnehmer und Zuschauer bindende Verhaltensregeln festzulegen und zu kommunizieren, die den ordnungsgemäßen und für alle Beteiligten sicheren Ablauf der Veranstaltung sicherstellen. Diesen Anweisungen ist
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Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen, die den Ablauf der Veranstaltung oder die Sicherheit von Teilnehmern oder Zuschauern gefährden, können zur Disqualifizierung oder zum Ausschluss von Teilnehmern und Zuschauern führen.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, alle geltenden zwingenden Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbunden sind, einzuhalten. Insbesondere verpflichten sich Zuschauer und Teilnehmer, ihre Notdurft nur innerhalb der ausgewiesenen Bereiche zu verrichten und weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss an der Veranstaltung teilzunehmen. Eine Zuwiderhandlung kann nach freiem Ermessen des Veranstalters oder der von ihm dazu berechtigen Personen mit dem Ausschluss von der Veranstaltung sanktioniert werden, auch wenn dies vorher nicht explizit außerhalb dieser Teilnahmebedingung kommuniziert wurde.
2.3
Ausschluss aus medizinischem Grund
Angehörige der vom Veranstalter beauftragten medizinischen Dienste sind befugt, Teilnehmer und Zuschauer vor und während der Veranstaltung von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn eine weitere Teilnahme für den Teilnehmer oder Zuschauer eine Gefahr für Leib und Leben nicht unwahrscheinlich erscheinen lässt.
2.4
Fahrzeuge
Fahrzeuge sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Es ist Zuschauern und Teilnehmern gestattet, die ausgewiesenen Parkplätze unter Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen anzusteuern.
2.5
Haftung
Der Veranstalter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur, sofern diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Für übrige Schäden haftet der Veranstalter nur, wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
3.
Besonderheiten der Teilnehmertickets & Rückzahlung des Ticketpreises
3.1
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über ein entsprechendes Formular auf der Internetseite der Baer-Service GmbH, Bahnhofstraße 24, 01877 Bischofswerda. Die Anmeldung (Angebot) wird erst wirksam durch die Anmeldebestätigung (Angebotsannahme) durch den Veranstalter bzw. Baer-Service GmbH, Bahnhofstraße 24, 01877 Bischofswerda.
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3.2
Die Teilnehmertickets sind personengebunden, ein Umschreiben auf eine andere Person ist ausgeschlossen.
3.3
Eine Rückzahlung des Ticketpreises, einschließlich optionaler Produktkäufe (z. B. T-Shirt) bei Nichtteilnahme ist regelmäßig ausgeschlossen, auch wenn diese vorher angezeigt wurde.
3.4
Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus, ist der Veranstalter zur Rückzahlung des Ticketpreises verpflichtet. In Fällen von höherer Gewalt (z. B. Wetter), behördlichen Anordnungen bzw. Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen und die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer beeinträchtigen könnten, obliegt es dem Veranstalter, ein geplantes Event zu verschieben, abzusagen oder abzuändern. Der Veranstalter ist dann von etwaigen Schadenersatzpflichten ausgenommen.
3.5
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht. Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen sind vom gesetzlichen Rücktrittsrecht ausgenommen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Das heißt, soweit der SV Schönau-Berzdorf e. V. Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß Punkt 3.1 bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
4.
Abschlussbestimmung
Hiermit nehme ich die Teilnahmebedingung an. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar erweisen, bleiben die übrigen Vertragsbedingungen und die Wirksamkeit der Vereinbarung hiervon unberührt.
Der SV Schönau-Berzdorf e. V. ist zu Änderungen der allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen und sonstiger Bedingungen (bspw. Haftungsvereinbarung) berechtigt. Der SV Schönau-Berzdorf e. V. wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung, oder sonstigen gleichwertigen Gründen (bspw. veränderte Hygieneverordnungen). Die Änderung erfolgt in jedem Fall nur insoweit, um auf die veränderten Umstände zu reagieren, es werden also nicht etwa auch andere Bedingungen geändert, die von den genannten triftigen Gründen überhaupt nicht betroffen sind. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.